Sie haben Fragen zum Immobilienkauf?

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Fragen und Antworten

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, müssen Sie sich mit einer Vielzahl von juristischen Fachbegriffen und einigen Verträgen beschäftigen. Im Folgenden verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Verträge beim Wohnungskauf.

Kaufvertrag (Notarvertrag)

Der Wohnungskauf muss in Deutschland immer von einem Notar beurkundet werden. Das bedeutet, dass der Wohnungskaufvertrag als Urkunde in Gegenwart des Notars vom Käufer und Verkäufer unterschrieben wird. Der Notar hat die Funktion des neutralen Mittlers und sorgt für den Vollzug des Vertrages.

Bauträgervertrag

Wenn Sie eine neu gebaute oder schlüsselfertig kernsanierte Eigentumswohnung von einem Bauträger kaufen möchten, schließen Sie in der Regel einen Bauträgervertrag ab. In diesem Vertrag erwerben Sie einheitlich ein Grundstück bzw. einen Grundstücksanteil und eine sich im Bau/Umbau befindliche Immobilie. Da Sie am Erwerb eines Grundstücks beteiligt sind, muss der Vertrag vom Notar beurkundet werden.

Maklervertrag

Wenn Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchten, können Sie einen Makler mit der Vermittlung eines Kaufvertrages beauftragen. In einem Erfolgsfall (bei Abschluss des Kaufvertrages) erhält der Makler als Entgelt eine Maklerprovision.

Darlehensvertrag

Kann die Eigentumswohnung inklusive Nebenkosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden, wird der Kauf in der Regel über einen Immobilienkredit finanziert. Für die Absicherung des Kredits lässt der Kreditgeber die Grundschuld ins Grundbuch eintragen und auf seinen Namen festschreiben. Um diese Eintragung kümmert sich der Notar.

Wenn Sie eine Neubauimmobilie erwerben, gilt es ein paar Besonderheiten zu beachten. Meistens erfolgt der Verkauf aller Wohneinheiten bevor überhaupt mit dem Bau der Wohneigentumsanlage begonnen wird.

Dabei ist es von Vorteil, dass Sie Ausstattungsdetails der Wohnung noch beeinflussen können, sofern es der Bauträger zulässt. Das ist oft eine Verhandlungssache. Nachteilig ist allerdings, dass man sich auf ein gewisses Wagnis einlässt: Entspricht die neue Wohnung tatsächlich den persönlichen Erwartungen und wird sie rechtzeitig fertiggestellt?

Die Baubeschreibung ist ein wichtiger Bestandteil des Bauträgervertrages. Sie regelt die Ausstattungsdetails der Wohnung und ist sehr genau zu prüfen. Hinterfragen Sie zum Beispiel allgemeine Formulierungen.

Abschlagszahlungsplan

Für Neubauten, die noch nicht fertig gestellt wurden, verlangt der Bauträger je nach Baufortschritt Abschlagszahlungen. Die Zahlungsschritte und die Höhe der Abschlagszahlungen sind in der Makler– und Bauträgerverordnung (MaBV) genau festgelegt. Der Zahlungsplan der MaBV (Abb. 1) stellt danach 13 mögliche Teilzahlungen zur Verfügung, die das Unternehmen, wenn es den Zahlungsplan für Ihren Vertrag aufstellt, so zusammenfassen muss, dass maximal 7 Teilzahlungen entstehen. Das Unternehmen kann also je nach Bauablauf und Bauorganisation einzelne Teilzahlungen unterschiedlich bündeln, muss dabei aber die Höchstgrenzen einhalten, die die MaBV setzt.

ZahlungsvorschriftMaBV


Abb. 1: Die Zahlungsvorgaben der MaBV

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrem Finanzierungsplan, dass für die Zwischenfinanzierung auf Grund der Bauzeit höhere Kosten entstehen können als beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie.

Für Sie als Käufer sind der Baubeginn, die Bezugsfertigstellung und der Fertigstellungstermin von entscheidender Bedeutung. Beachten Sie hierbei die unterschiedliche Definition der Begriffe Bezugsfertigkeit und Fertigstellung. Die Eigentumswohnung kann bereits bewohnbar und damit bezugsfertig sein, während die Fertigstellung der Wohnanlage erst mit Abschluss der Arbeiten an den Außenanlagen erfolgt.

Von den genannten Terminen hängen eine Menge Dinge ab: Fälligkeit der Kaufpreisraten und Kalkulation der Kosten für die Zwischenfinanzierung, Kündigung der alten Wohnung sowie die Umzugsplanung. Daher sollten die Termine im Kaufvertrag genau kalendermäßig bezeichnet und im Falle eines Verzugs eine Entschädigungszahlung an den Erwerber vereinbart werden. In der Praxis vergehen zwischen Baubeginn und Bezugsfertigkeit zwischen 12 und 16 Monate.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, müssen Sie sich mit einer Vielzahl von juristischen Fachbegriffen und einigen Verträgen beschäftigen. Im Folgenden verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Verträge beim Wohnungskauf.

Kaufvertrag (Notarvertrag)

Der Wohnungskauf muss in Deutschland immer von einem Notar beurkundet werden. Das bedeutet, dass der Wohnungskaufvertrag als Urkunde in Gegenwart des Notars vom Käufer und Verkäufer unterschrieben wird. Der Notar hat die Funktion des neutralen Mittlers und sorgt für den Vollzug des Vertrages.

Bauträgervertrag

Wenn Sie eine neu gebaute oder schlüsselfertig kernsanierte Eigentumswohnung von einem Bauträger kaufen möchten, schließen Sie in der Regel einen Bauträgervertrag ab. In diesem Vertrag erwerben Sie einheitlich ein Grundstück bzw. einen Grundstücksanteil und eine sich im Bau/Umbau befindliche Immobilie. Da Sie am Erwerb eines Grundstücks beteiligt sind, muss der Vertrag vom Notar beurkundet werden.

Maklervertrag

Wenn Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchten, können Sie einen Makler mit der Vermittlung eines Kaufvertrages beauftragen. In einem Erfolgsfall (bei Abschluss des Kaufvertrages) erhält der Makler als Entgelt eine Maklerprovision.

Darlehensvertrag

Kann die Eigentumswohnung inklusive Nebenkosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden, wird der Kauf in der Regel über einen Immobilienkredit finanziert. Für die Absicherung des Kredits lässt der Kreditgeber die Grundschuld ins Grundbuch eintragen und auf seinen Namen festschreiben. Um diese Eintragung kümmert sich der Notar.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, müssen Sie sich mit einer Vielzahl von juristischen Fachbegriffen und einigen Verträgen beschäftigen. Im Folgenden verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Verträge beim Wohnungskauf.

Kaufvertrag (Notarvertrag)

Der Wohnungskauf muss in Deutschland immer von einem Notar beurkundet werden. Das bedeutet, dass der Wohnungskaufvertrag als Urkunde in Gegenwart des Notars vom Käufer und Verkäufer unterschrieben wird. Der Notar hat die Funktion des neutralen Mittlers und sorgt für den Vollzug des Vertrages.

Bauträgervertrag

Wenn Sie eine neu gebaute oder schlüsselfertig kernsanierte Eigentumswohnung von einem Bauträger kaufen möchten, schließen Sie in der Regel einen Bauträgervertrag ab. In diesem Vertrag erwerben Sie einheitlich ein Grundstück bzw. einen Grundstücksanteil und eine sich im Bau/Umbau befindliche Immobilie. Da Sie am Erwerb eines Grundstücks beteiligt sind, muss der Vertrag vom Notar beurkundet werden.

Maklervertrag

Wenn Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchten, können Sie einen Makler mit der Vermittlung eines Kaufvertrages beauftragen. In einem Erfolgsfall (bei Abschluss des Kaufvertrages) erhält der Makler als Entgelt eine Maklerprovision.

Darlehensvertrag

Kann die Eigentumswohnung inklusive Nebenkosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden, wird der Kauf in der Regel über einen Immobilienkredit finanziert. Für die Absicherung des Kredits lässt der Kreditgeber die Grundschuld ins Grundbuch eintragen und auf seinen Namen festschreiben. Um diese Eintragung kümmert sich der Notar.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, müssen Sie sich mit einer Vielzahl von juristischen Fachbegriffen und einigen Verträgen beschäftigen. Im Folgenden verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Verträge beim Wohnungskauf.

Kaufvertrag (Notarvertrag)

Der Wohnungskauf muss in Deutschland immer von einem Notar beurkundet werden. Das bedeutet, dass der Wohnungskaufvertrag als Urkunde in Gegenwart des Notars vom Käufer und Verkäufer unterschrieben wird. Der Notar hat die Funktion des neutralen Mittlers und sorgt für den Vollzug des Vertrages.

Bauträgervertrag

Wenn Sie eine neu gebaute oder schlüsselfertig kernsanierte Eigentumswohnung von einem Bauträger kaufen möchten, schließen Sie in der Regel einen Bauträgervertrag ab. In diesem Vertrag erwerben Sie einheitlich ein Grundstück bzw. einen Grundstücksanteil und eine sich im Bau/Umbau befindliche Immobilie. Da Sie am Erwerb eines Grundstücks beteiligt sind, muss der Vertrag vom Notar beurkundet werden.

Maklervertrag

Wenn Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchten, können Sie einen Makler mit der Vermittlung eines Kaufvertrages beauftragen. In einem Erfolgsfall (bei Abschluss des Kaufvertrages) erhält der Makler als Entgelt eine Maklerprovision.

Darlehensvertrag

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Bauträgervertrag

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Wenn Sie eine Immobilie erwerben, müssen Sie sich mit einer Vielzahl von juristischen Fachbegriffen und einigen Verträgen beschäftigen. Im Folgenden verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Verträge beim Wohnungskauf.

Kaufvertrag (Notarvertrag)

Der Wohnungskauf muss in Deutschland immer von einem Notar beurkundet werden. Das bedeutet, dass der Wohnungskaufvertrag als Urkunde in Gegenwart des Notars vom Käufer und Verkäufer unterschrieben wird. Der Notar hat die Funktion des neutralen Mittlers und sorgt für den Vollzug des Vertrages.

Bauträgervertrag

Wenn Sie eine neu gebaute oder schlüsselfertig kernsanierte Eigentumswohnung von einem Bauträger kaufen möchten, schließen Sie in der Regel einen Bauträgervertrag ab. In diesem Vertrag erwerben Sie einheitlich ein Grundstück bzw. einen Grundstücksanteil und eine sich im Bau/Umbau befindliche Immobilie. Da Sie am Erwerb eines Grundstücks beteiligt sind, muss der Vertrag vom Notar beurkundet werden.

Maklervertrag

Wenn Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchten, können Sie einen Makler mit der Vermittlung eines Kaufvertrages beauftragen. In einem Erfolgsfall (bei Abschluss des Kaufvertrages) erhält der Makler als Entgelt eine Maklerprovision.

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Der Wohnungskauf muss in Deutschland immer von einem Notar beurkundet werden. Das bedeutet, dass der Wohnungskaufvertrag als Urkunde in Gegenwart des Notars vom Käufer und Verkäufer unterschrieben wird. Der Notar hat die Funktion des neutralen Mittlers und sorgt für den Vollzug des Vertrages.

Bauträgervertrag

Wenn Sie eine neu gebaute oder schlüsselfertig kernsanierte Eigentumswohnung von einem Bauträger kaufen möchten, schließen Sie in der Regel einen Bauträgervertrag ab. In diesem Vertrag erwerben Sie einheitlich ein Grundstück bzw. einen Grundstücksanteil und eine sich im Bau/Umbau befindliche Immobilie. Da Sie am Erwerb eines Grundstücks beteiligt sind, muss der Vertrag vom Notar beurkundet werden.

Maklervertrag

Wenn Sie eine Wohnung kaufen oder verkaufen möchten, können Sie einen Makler mit der Vermittlung eines Kaufvertrages beauftragen. In einem Erfolgsfall (bei Abschluss des Kaufvertrages) erhält der Makler als Entgelt eine Maklerprovision.

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Kann die Eigentumswohnung inklusive Nebenkosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden, wird der Kauf in der Regel über einen Immobilienkredit finanziert. Für die Absicherung des Kredits lässt der Kreditgeber die Grundschuld ins Grundbuch eintragen und auf seinen Namen festschreiben. Um diese Eintragung kümmert sich der Notar.

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