Die Geschäftsführer der orbau Firmengruppe rechnen demnächst mit der Baugenehmigung für die Seniorenwohnanlage in Fischerbach. 50 Prozent der Wohneinheiten seien schon reserviert.
Fischerbach: Die Geschäftsführer der orbau Firmengruppe, Burkhard und Luca Isenmann, sowie Architekt Mustafa Alkan berichteten in der Gemeinderatssitzung am Montagabend im Schulungsraum der Fischerbacher Feuerwehr über den aktuellen Planungs- und Genehmigungsstand der Seniorenwohnanlage. „Wir erwarten die Genehmigung Ende Dezember/Anfang Januar. Alle Details sind mit der Baurechtsbehörde in Haslach abgeklärt“, erklärte Burkhard Isenmann. „Wir sind dann im Prinzip so weit, dass wir die Kaufverträge terminieren können.“
Luca Isenmann ergänzte, dass die Nachfrage bislang „recht erfreulich“ sei. Wie berichtet, will die Gemeinde den Bürotrakt und ein bis zwei Wohneinheiten erwerben. Vom Rest der insgesamt 21 Wohneinheiten seien bereits 50 Prozent reserviert, und Luca Isenmann zeigte sich zuversichtlich, dass diese Reservierungen auch in Käufe münden.
Das Ziel sei, im März oder April mit den Bauarbeiten zu beginnen, vorausgesetzt, dass eine Verkaufsquote von 40 Prozent erfüllt sei und die Baugenehmigung bis dahin vorliege. Gemeinderat Stefan Heizmann fragte, ob es sich bei allen Interessenten um Fischerbacher handle. „Es ist eine Auswärtige dabei“, antwortete Burkhard Isenmann. Bürgermeister Thomas Schneider erklärte, dass vereinbart gewesen sei, den Fischerbachern in den ersten drei Monaten ein Vorrecht für den Kauf einzuräumen.
Architekt Mustafa Alkan stellte das Projekt noch einmal vor und zeigte mit Visualisierungen, wie die lichtdurchfluteten Wohnungen später aussehen sollen. Aus den Reihen der Zuschauer kamen Fragen zur Regelung im Fall einer Pflegebedürftigkeit. Burkhard Isenmann erklärte, dass der Pflegedienst Adamo die Standortbetreuung übernehme und jeden Tag mindestens einen Rundgang durch das Gebäude mache sowie Gespräche mit allen Bewohnern führe – auch wenn diese die Gespräche nicht wahrnehmen wollten, müsse die Dienstleistung dennoch bezahlt werden. „Jeder, der hier einzieht, muss sich einer gewissen Grundbetreuung unterwerfen“, sagte er. Sollte tatsächlich Pflegebedarf bestehen, habe der Bewohner Wahlfreiheit bezüglich des Pflegedienstes. Adamo komme dafür infrage, aber auch jeder andere Pflegedienst. Falls der Zustand des Patienten das Wohnen in der Seniorenwohnanlage nicht mehr zulasse, habe dieser ein Vorrecht auf einen Pflegeplatz im Hausacher Seniorenheim.
Gemeinderätin Silvia Faißt erkundigte sich nach der Altersgrenze der Bewohner. Burkhard Isenmann erklärte, dass man erst ab 65 Jahren oder mit einem 50-prozentigen Behinderungsgrad in die Anlage einziehen könne. „Die meisten, die reservieren, sind noch keine 65“, fügte er hinzu. Viele Eigentümer von Wohnungen würden diese zunächst vermieten. An wen vermietet werde, bleibe den Eigentümern überlassen. „Da wird es auch unterschiedliche Miethöhen geben“, sagte er voraus. Der Mietvertrag werde zwischen dem jeweiligen Wohnungseigentümer und dem Bewohner abgeschlossen, während der Betreuungsvertrag zwischen dem Bewohner und der Eigentümergemeinschaft zustande komme. Dieses System funktioniere ähnlich wie ein Hausmeistervertrag.
Der Eigentümergemeinschaft obliege es auch, bei einem mehrheitlichen Beschluss einen anderen Pflegedienst oder nach drei Jahren einen anderen Verwalter als orbau zu beauftragen. Allerdings gehe man bei orbau davon aus, das Projekt langfristig zu betreuen. Das Einvernehmen des Gemeinderats zum Bauantrag war letztlich nur noch Formsache.
Quelle: Offenburger Tageblatt
Bericht: Maria Benz